von Jeanne A. Rungby. Spezialarzt.
Am 13. März 2024 erhielt ich vom dänischen Gesundheitsminister eine neue Antwort auf meine Fragen zur Kontamination von Covid-19-Impfstoffen mit DNA und SV40. Die Antwort kam wie üblich von der dänischen Arzneimittelbehörde (LMST).
Die meisten Fragen werden durch Verweise auf generische Links beantwortet, die mich in ein Labyrinth von Seiten auf der Website der EMA (Europäische Arzneimittelagentur) führen. LMST scheint mich in die Irre zu führen.
Durch die Bereitstellung der von mir angeforderten direkten behördlichen Dokumentation wurden keine Fragen beantwortet.
Da dies das zweite Mal ist, dass ich diese Fragen an den Gesundheitsminister stelle, ohne angemessene Antworten zu erhalten, insbesondere bezüglich Produktkontrolle und Umweltvorschriften, das muss die Schlussfolgerung sein
Es gibt keine regelmäßige behördliche Kontrolle dieser genverändernden Substanzen, die als Impfstoffe bezeichnet werden.
Diese Schlussfolgerung harmoniert gut mit der Tatsache, dass der EU-Rat im Jahr 2020 eine Verordnung verabschiedet hat, um die klinischen Studien und Medizinprodukte zur Behandlung von SARS-Covid2 von der in der EU geltenden Umweltrisikobewertung auszunehmen. Der EMA und der dänischen Arzneimittelbehörde war bekannt, dass genetisch veränderte Organismen (GVO) bei der Herstellung von Impfstoffen sowie zur Behandlung und Prävention von SARS-CoV2 im Einsatz sind, da der EU-Rat am 14. Juli 2020 einen Dringlichkeitsbeschluss erlassen hat, der die Pharmaunternehmen dazu verpflichtet Somit musste die vorgeschriebene Umweltkontrolle dieser GVO-Produkte nicht durchgeführt werden, solange die Pandemie von der WHO und der Europäischen Kommission als Pandemie eingestuft wurde.
Diese Ausnahme konnte jedoch nur dann in Kraft treten, wenn die Verordnung auf nationaler Ebene in Form einer Richtlinie des damaligen Umweltministers verabschiedet wurde. Nach einer Recherche auf der Website des Umweltministeriums gab es im Jahr 2020, bevor der Bevölkerung die genverändernden Injektionen auferlegt wurden, keine derartigen Richtlinien. Meiner Meinung nach sind die sogenannten Impfstoffe dadurch illegal. Dies muss eine begründete Annahme sein, da der Gesundheitsminister Fragen zu dieser Ausnahme nicht beantwortet, einschließlich der Frage, ob die damalige dänische Regierung dieser Regelung im Jahr 2020 beigetreten ist.
Es erscheint seltsam und beunruhigend, dass die Gesundheitsbehörden der Öffentlichkeit diese geltende Ausnahme vor Beginn der Impfkampagne nicht offen kommuniziert haben. Diese Ausnahme von der regulierten GMP (gute Herstellungspraxis) erlaubt es, unter dem Vorwand einer Pandemie Stoffe auf Basis von GVO in den Menschen zu injizieren, ohne dass eine aktuelle Umweltrisikobewertung durchgeführt wird. Auf der Website der EMA gewinnt man den Eindruck, dass dieses unregulierte Vorgehen bis zum 31. Dezember 2024 verlängert wurde, obwohl keine Pandemie mehr vorliegt.
Pfizer hat sich im Einvernehmen mit der EMA und der FDA entschieden, auf die Kontrolle des Herstellungsprozesses „Prozess 2“ zu verzichten, da weltweit bereits große Mengen des Impfstoffs verabreicht werden. Darüber hinaus entschieden sie sich dafür, jegliche weitere Kontrolle der Testpersonen einzustellen. Dies geschah unter anderem, weil die ursprüngliche randomisierte Studie (nach einigen Monaten) entblindet wurde und daher nicht mehr unter die Definition einer randomisierten Studie fiel, sondern zu einer Beobachtungsstudie wurde. Diese Entscheidung widersprach dem Studienprotokoll und den bereits getroffenen Vereinbarungen. Dadurch wurde die Möglichkeit einer anschließenden Sicherheitsbewertung wie geplant zunichte gemacht. Dies war in der Praxis ein Versagen der GMP, der guten Herstellungspraxis.
Die dänische Arzneimittelbehörde hatte die Befugnis, ein GMP-Zertifikat für diese biologischen genmodifizierenden Substanzen auszustellen, was offenbar geschah, ohne dass der Hersteller eine Dokumentation zur Sicherheit und Wirksamkeit vorlegen musste, ohne Kenntnis von Langzeitnebenwirkungen und Mortalität. Damit hat es die dänische Arzneimittelbehörde versäumt, GRP zu einer guten Regulierungspraxis zu machen.
Dieses Versäumnis sollte zur Entlassung und zur Rechenschaftspflicht der Verantwortlichen in den Behörden und Instituten führen, die zu dieser Täuschung beigetragen haben.
Der Gesundheitsminister kann mit einem neuen Brief rechnen, in dem dieser Sachverhalt erläutert wird.
Die Fragen sind unten aufgeführt.
1. Kann der Minister Unterlagen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass die Herstellung des Impfstoffs nach „Verfahren 2“ die geltenden Anforderungen sowohl für GRP als auch für GMP erfüllt, wenn sie in einem EU-Behördenlabor oder in einem nationalen Labor getestet wird?
Nicht beantwortet. Eine Dokumentation wird nicht vorgelegt, in der Antwort heißt es jedoch, dass die EU-Labore die Impfstoffe auf Verunreinigungen, darunter auch DNA, prüfen. Es wird ein Link zu Eudra-GMP bereitgestellt, der besagt, dass die zuständige Behörde zur Überprüfung, ob die korrekten GMP-Anforderungen in Dänemark erfüllt sind, überraschenderweise die dänische Arzneimittelbehörde ist. Dieser Versuch, mich in die Irre zu führen, geht auf LMST selbst als verantwortliche Autorität zurück. Somit ist es die dänische Arzneimittelbehörde, die das GMP-Zertifikat für die sogenannten Covid-19-Impfstoffe ausgestellt hat, die in Dänemark verabreicht werden!
2. Wie hoch ist in der EU der Grenzwert für DNA-Kontaminationen im Zusammenhang mit den Covid-19-Impfstoffen, unter Berücksichtigung der Verpackung des Inhalts in LNP?
Nicht beantwortet. Dieser EU-Grenzwert für DNA-Kontamination wird nicht angegeben, aber es werden Links bereitgestellt, die mich zu mehreren Links führen, von denen keiner mir eine Antwort auf meine Frage zu geben scheint.
3. Wurde dieser EU-Grenzwert im Vergleich zu den bisherigen Grenzwerten für Impfstoffe, die mit einer anderen Technologie hergestellt wurden, erhöht oder gesenkt? Dokumentation erforderlich.
Nicht beantwortet.
Aus Akteneinsicht wissen wir jedoch, dass die EMA im November 2020 Bedenken hinsichtlich des Inhalts nicht näher bezeichneter „Fragmente“ im kommerziellen Produkt geäußert hat. Von Pfizer wurde eine Erklärung verlangt, die vermutlich aber nicht erschien. Das Problem wurde nur drei Tage später gelöst, indem der Grenzwert für die RNA-Integrität auf 50 % gesenkt wurde ( https://www.wch-denmark.org/udrulningen-af-mrna-vacciner ).
4. Haben EU-Regulierungslaboratorien Verteilungsstudien (pharmakokinetische Studien) der Inhaltsstoffe des Impfstoffs selbst (BNT162b2), einschließlich LNP, durchgeführt?
Nicht beantwortet. In der Antwort wird behauptet, dass Verteilungsstudien durchgeführt wurden, es werden jedoch keine Unterlagen dazu vorgelegt.
5. Gab es seit Beginn der Impfkampagne gegen Covid-19 in der dänischen Bevölkerung in verschiedenen Altersgruppen eine erhöhte Inzidenz verschiedener Krebsarten? Datenbank gesucht?
Ich beziehe mich mit dieser Frage auf die dänische Gesundheitsdatenagentur.
6. Welche Studien wurden zur Klärung durchgeführt? Einbau von LNP-Plasmid-DNA in das Genom von Versuchstieren und Menschen in einem EU-Regulierungslabor oder einem nationalen Labor? Welche Chargennummern werden genau untersucht und wo?
Nicht beantwortet.
7. Warum war der Gehalt an DNA-Resten bzw. SV40 in den Covid-19-Impfstoffen nicht Teil der Einwilligungserklärung?
In dieser neuen Antwort von LMST heißt es, dass die DNA- und SV40-Kontamination als unbedeutend angesehen wird und daher nicht Teil der Einverständniserklärung war. In der vorherigen Antwort von LMST kam die Kontamination jedoch eindeutig überraschend für die dänische Arzneimittelbehörde 3 Jahre nach der Genehmigung. Sie widersprechen sich also in dieser Angelegenheit.
8. Welche spezifischen Reproduktionsstudien sind die Grundlage dafür, dass das LMST das Risiko einer Veränderung des menschlichen Genoms durch Beeinflussung von Keimzellen in Hoden und Eierstöcken ablehnt?
Nicht beantwortet. Es wird angegeben, dass Reproduktionsstudien durchgeführt wurden, die Quellenangabe enthielt jedoch keine Hinweise auf Integrationsstudien an den Keimzellen. Die Studie an 22 Ratten schloss die Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Keimzellen der Mutter oder der Nachkommen nicht aus. Die Autoren waren bei Pfizer beschäftigt. ( https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC8163337/ )
9. Sind die dänische Regierung, der Umweltminister oder der Minister für Inneres und Gesundheit der vom EU-Rat am 14. Juli 2020 beschlossenen Verordnung über die Befreiung von der Umweltrisikobewertung beigetreten? (Siehe Referenzen 12 und 13 im 2. Brief an den Minister). Dokumentation erforderlich.
Nicht beantwortet (siehe Einleitung)
10. Was umfasst die vor der Vermarktung durchgeführte Umweltrisikobewertung und welche Umweltrisikobewertungen werden nicht durchgeführt (oder sind gemäß den Referenzen 12 und 13 im 2. Schreiben an den Minister davon ausgenommen)?
Nicht beantwortet
11. Welche Korrespondenz hat zwischen der EMA und der dänischen Arzneimittelbehörde stattgefunden, die die Behörden zu der Annahme verleitet, dass es keine wesentliche Bedeutung hat, dass Pfizer diese „Abschnitte“ von SV40 nicht korrekt deklariert hat?
Nicht beantwortet
12. Haben EU-Regulierungslaboratorien Genotoxizitätsstudien durchgeführt, um sicherzustellen, dass kein Risiko für Menschen im Zusammenhang mit dem Vorhandensein des SV40-Fragments besteht, das mit Antibiotikaresistenzgensequenzen im Impfstoff verknüpft ist? Dokumentation erforderlich.
Nicht beantwortet. Aus dem Zulassungsantrag von Pfizer bei der EMA geht jedoch hervor, dass keine genotoxischen Studien durchgeführt wurden.
13. Wenn es für LMST und den Minister überraschend war, dass die Impfstoffe SV40-Fragmente enthalten, warum beschließt der Minister, diese Impfstoffe der dänischen Bevölkerung, einschließlich junger Menschen und schwangeren Frauen, weiterhin als Inhalt anzubieten? Das SV40-Fragment war nicht Teil der Einwilligung nach Aufklärung?
Siehe Antwort auf Frage 7.
14. Wenn Pfizer es versäumt hat, die SV40-Sequenz in den Impfstoffen anzugeben, sollte dies dann nicht sowohl rechtliche als auch finanzielle Konsequenzen für Pfizer haben?
Nicht beantwortet.
15. Wurden die oben genannten Untersuchungen des Gewebes und der Körperflüssigkeiten des Verstorbenen seit Beginn der Impfungen regelmäßig im Rahmen von Obduktionen durchgeführt?
Hier wird auf die schwedische Agentur für Patientensicherheit verwiesen.
16. Welche spezifischen Studien zur Wirkung des Impfstoff-Spike-Proteins auf Menschen wurden in EU- oder nationalen Laboratorien durchgeführt?
Nicht beantwortet.
17. Wurden in den offiziellen Laboren der EU neue Studien durchgeführt, nachdem peer-reviewte Studien veröffentlicht wurden, die die schädlichen Auswirkungen des Spike-Proteins belegen?
Nicht beantwortet.
18. Wird der Minister dafür sorgen, dass Studien zu den Fingerabdrücken der Impfstoffe in den coliformen Bakterien durchgeführt werden, die in Stuhlproben und im Abwasser gefunden werden, um das Ausmaß der Umweltverschmutzung, insbesondere die Ausbreitung des Antibiotikaresistenzgens, zu ermitteln? Kanamycin und Neomycin?
Es werden keine Maßnahmen zur Einleitung dieser Studien ergriffen, da LMST diese mögliche Antibiotikaresistenz nicht als Umweltrisiko ansieht.
19. Hält es der Minister aufgrund dieser neuen Informationen in diesem Antwortschreiben immer noch für gerechtfertigt, der dänischen Bevölkerung die Impfungen zu empfehlen?
Die Antwort lautet „Ja“, denn sie sind sicher und wirksam.
20. Wird der Minister angesichts der schädlichen Wirkung des Spike-Proteins die Initiative ergreifen, Behandlungsstrategien zur „Entgiftung“ der durch den Impfstoff geschädigten Personen umzusetzen und eine Behandlung zu finden, die diese Spike-Proteine neutralisieren und ihre schädliche Wirkung umkehren kann?
Die Antwort lautet nein, da das Spike-Protein vermutlich nicht schädlich ist.
Einen direkten Link zu meinem zweiten vollständigen Brief an den dänischen Gesundheitsminister finden Sie hier:
Die vollständige Antwort der dänischen Arzneimittelbehörde finden Sie hier:
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